Diese Seite ist als Kopiervorlage für die Master-Prüfungsordnung gedacht und soll dort als Anlage 1b) platziert werden
Studienverlaufsplan für Prüfungsordnung Master in 4-semestriger Variante (120 ECTS)
Anforderungen an die Modulwahl
- 12 ECTS sind aus dem Katalog der Pflichtmodule zu belegen.
- 78 ECTS sind aus dem Katalog der Schwerpunktprojekte, Schwerpunktmodule und Wahlmodule zu belegen. Darunter sind:
- Min. 1 Projekt (12 ECTS) aus dem Katalog der Schwerpunktprojekte. Zwei weitere Projekte können aus der Auswahl aller zulässigen Projektangebote absolviert werden.
- Min. 4 Module (24 ECTS) aus dem Katalog der Schwerpunktmodule
- 30 ECTS sind mit Masterarbeit und Kolloquium belegt.
Anerkennung von Schwerpunkten
- Wurden Module im Umfang von 36 ECTS absolviert, die demselben Schwerpunkt zugeordnet sind, dann kann auf Antrag der entsprechende Schwerpunkt zertifiziert werden. Dieser Antrag muss zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit gestellt werden:
- Designing for User Experiences (DUX)
- Developing Interactive and Distributed Systems (DEV)
- Exploring Advanced Interactive Media (EXA)
- Der Abschluss des Masterstudiums kann auch ohne Schwerpunkt erreicht werden (Studium als Generalist*in der Medieninformatik).